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Nebenkosten und ihre Höhe

 

Beim Kauf einer Immobilie addieren sich zum reinen Kaufpreis der Wohnung, des Hauses oder des Grundstückes eine Reihe von Nebenkosten, deren Höhe sich aus der Relation zum Kaufpreis ergibt.

  • Grunderwerbsteuer: Beträgt 3,5 % Diese ist auf jeden Fall zu bezahlen. Lediglich bei Vertragsabschluss unter Ehegatten oder nahen Verwandten (Eltern, Kinder, Enkelkinder) sinkt sie auf 2 %
  • Eintragungsgebühr ins Grundbuch: 1,1 % vom Kaufpreis. Auch an dieser Gebühr kommen Sie nicht vorbei.
  • Maklerhonorar: Beträgt in der Regel 3 % (Richtwert) plus USt. Kaufen Sie direkt vom Bauträger oder direkt von einem privaten Anbieter, so entfällt das Maklerhonorar.
  • Honorar für den Vertragserrichter (Notar/Rechtsanwalt):  Dieses richtet sich primär nach dem Kaufpreis und ist durch die jeweiligen Kammertarife festgelegt.
  • Gebühr für die Eintragung von Pfandrechten ins Grundbuch: 1,2 % vom Pfandrecht. Wird nur fällig, wenn Sie Ihren Kauf mit einem Kredit abwickeln.
  • Anmerkung der Rangordnung für die beabsichtigte Verpfändung: Diese beträgt 0,6 % des Pfandrechts.
  • Kosten für die Beglaubigung der Unterschriften: Diese richten sich nach dem Kaufpreis bzw. der Höhe des Pfandrechts und sind durch die jeweiligen Kammertarife (Rechtsanwälte, Notare) festgelegt.